Schulordnung

 

der Volksschule Weiden am See,

 

einstimmig beschlossen in der Sitzung des Schulforums
am 3. September 2025

 

Damit sich in unserer Schule alle wohlfühlen, haben wir in unserer Schulordnung klar verständliche und verbindliche Regeln formuliert sowie die einzelnen Verantwortungsbereiche der Eltern festgelegt.

  

Vor Unterrichtsbeginn

  • Ich komme 5 - 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in die Klasse.
  • Ab 7:45 Uhr darf ich die Garderobe betreten.
  • Ab 7:30 Uhr kann ich in der Garderobe Schutz vor schlechtem Wetter suchen, werde dort aber nicht beaufsichtigt.

  

Verhalten im Schulhaus

  • Ich folge den Anweisungen der Lehrkräfte.
  • Ich grüße alle, denen ich begegne.
  • Ich bemühe mich, Konflikte friedlich zu lösen.
  • Ich achte das Eigentum anderer und frage um Erlaubnis, bevor ich mir etwas ausleihe.
  • Ich laufe und lärme nicht im Schulhaus.
  • Die Pause nutze ich zum Essen und zur Erholung und nehme Rücksicht auf andere Kinder.
  • Ich verlasse das Schulgebäude nicht ohne Erlaubnis.
  • Handys und Smartwatches gebe ich in der Früh ab und hole sie nach dem Unterricht.
  • Ich bringe keine unnötigen Dinge und Wertgegenstände in die Schule mit.
  • Ich gehe sorgfältig mit Schulsachen und Einrichtungsgegenständen um.
  • Ich nutze digitale Geräte nur mit Erlaubnis der Lehrkraft und gehe sorgsam damit um.
  • Ich verschwende weder Papier noch Wasser.
  • Ich benutze die Toilette zügig, verlasse sie sauber und wasche mir danach die Hände.
  • Im Werk- und Turnunterricht trage ich keinen Schmuck und binde lange Haare zusammen.
  • Ich helfe, die Schule sauber zu halten.
  • Ich komme sauber und gepflegt in die Schule und trage angemessene Kleidung.
  • Ich trage Hausschuhe und betrete den Turnsaal nur mit Turn- oder Gymnastikschuhen mit heller Sohle.

 

 
Verantwortlichkeiten der Eltern

  • Meine Eltern sorgen für gesunde Jause, saubere Turnsachen und beschriften alle Schulsachen.
  • Meine Eltern geben mir eine schriftliche Bestätigung, wenn ich nicht am Turnunterricht teilnehmen darf.
  • Meine Eltern informieren die Schule sofort bei Krankheit, Infektionen, Kopfläusen oder Unfällen. Erst nach erfolgreicher Behandlung bzw. ärztlicher Bestätigung darf ich wieder am Unterricht teilnehmen.
  • Bei Unfällen oder akuten Erkrankungen während der Unterrichtszeit werden meine Eltern oder die angegebenen Kontaktpersonen verständigt.
  • Änderungen von Adresse, Telefonnummer oder sonstigen wichtigen Daten geben meine Eltern um-gehend in der Schule bekannt.
  • Wenn ich etwas mutwillig beschädige, müssen meine Eltern für den Schaden aufkommen.
  • Meine Eltern planen meinen Urlaub so, dass dieser nur in der gesetzlich festgelegten Ferienzeit liegt.

 

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