Schulordnung

 

der Volksschule Weiden am See,

 

einstimmig beschlossen bei der Sitzung des Schulforums am 19. Oktober 2020

 

Damit sich in unserer Schule alle wohl fühlen, haben wir in unserer Schulordnung klar verständliche und verbindliche Regeln formuliert sowie die einzelnen Verantwortungsbereiche der Eltern festgelegt.

 

Vor Unterrichtsbeginn

 

  • Ich komme pünktlich zur Schule, d.h. ich bin 5 bis 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Klasse, um meine Hausaufgaben abzugeben und mich auf die erste Schulstunde vorzubereiten.
  • Ich darf ab 7:45 Uhr die Garderobe betreten und anschließend mein Klassenzimmer aufsuchen, da zu diesem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen beginnt.
  • Ich kann bereits ab 7:30 Uhr in der Garderobe des Schulgebäudes Schutz vor schlechtem Wetter suchen, werde dabei jedoch nicht beaufsichtigt.
  • Ich darf mit dem Fahrrad, Roller oder dgl. nur in Begleitung eines Erwachsenen zur Schule kommen.

 

Im Schulgebäude

 

  • Ich grüße, wenn ich einem Erwachsenen im Schulhaus begegne.
  • Ich befolge die Anordnungen aller Lehrkräfte und des Schulpersonals.
  • Ich laufe nicht in den Klassenräumen und auf den Gängen.
  • Ich verhalte mich möglichst ruhig, wenn ich durch das Schulhaus gehe.
  • Ich bleibe nicht länger als nötig auf der Toilette und verlasse diese so, wie ich sie auch vorfinden möchte.
  • Ich verschwende weder Papier noch Wasser.
  • Ich darf nur unter Aufsicht einer Lehrkraft an den Active Boards arbeiten.
  • Ich gehe mit Schulsachen und Einrichtungsgegenständen sorgsam um.
  • Ich bringe keine unterrichtsfremden Dinge in die Schule mit.

 

 Im Unterricht

 

  • Ich verlasse auf keinen Fall während der Unterrichtszeit das Schulgebäude.
  • Ich trage im Turnunterricht keine Uhr und keinen Schmuck.
  • Ich binde mein Haar, wenn ich es lang trage, vor dem Turn- und Werkunterricht zusammen.
  • Ich zeige eine schriftliche Bestätigung meiner Eltern vor, falls ich nicht mitturnen darf.

 

In der Pause

 

  • Ich lärme und laufe in der Aula nicht.
  • Ich nutze die Pause zum Essen und zur Erholung.
  • Ich nehme bei Pausenspielen Rücksicht auf andere.
  • Ich werfe meinen Abfall in den dafür vorgesehenen Behälter.

 

Allgemeine Regeln

 

  • Ich verletze niemanden, weder mit Taten noch mit Worten.
  • Ich behandle andere so, wie ich selbst behandelt werden möchte.
  • Ich achte das Eigentum anderer und zerstöre nichts.
  • Ich frage um Erlaubnis, wenn ich mir etwas ausborge.
  • Ich bemühe mich um einen freundlichen Umgangston.

 Sauberkeit und Ordnung

 

  • Ich helfe mit, die Schule sauber zu halten, indem ich meine Abfälle immer in die dafür vorgesehenen Behälter werfe.
  • Ich komme sauber und gepflegt in die Schule.
  • Ich trage schulgemäße Kleidung.
  • Ich trage im Schulhaus immer Hausschuhe und betrete den Turnsaal nur mit Turn- oder Gymnastikschuhen mit heller Sohle.
  • Ich halte meine Schulsachen in Ordnung und sorge stets für Vollständigkeit (Stifte, Klebstoff, Schere,…).
  • Ich wasche mir nach dem Toilettengang die Hände.

 

Verantwortlichkeiten der Eltern

 

  • Handys, Smartwatches und dgl. werden in der Schule nicht benötigt und dürfen daher nicht mitgebracht werden. Diese Geräte besitzen Funktionen, die es ermöglichen, heimliche Aufnahmen zu tätigen, was zu datenschutzrechtlichen Problemen führen kann. Aufgabe der Schule ist es, das Schulpersonal und alle Schülerinnen und Schüler vor solchen Mitschnitten und Aufnahmen zu schützen.
  • Wenn du jedoch nach dem Unterricht ein Handy oder eine Smartwatch benötigst, müssen deine Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung ausfüllen und dieses Gerät muss während der gesamten Unterrichtszeit abgeschaltet in der Schultasche bleiben.
  • Meine Eltern erinnern mich daran, meine Turnbekleidung regelmäßig mit nach Hause zu nehmen, damit diese gewaschen werden kann.
  • Wertgegenstände sollen nicht mitgenommen werden, da die Schule dafür auch keine Haftung übernimmt.
  • Meine Eltern sorgen für eine gesunde Jause und geben mir keine Limonade als Getränk mit.
  • Es dient der Ordnung, wenn alle meine Schulsachen (auch Turnsachen und Hausschuhe) mit meinem Namen versehen sind.
  • Wenn ich etwas beschädige, müssen meine Eltern für den Schaden aufkommen.
  • Wenn ich krank bin oder aus einem anderen Grund den Unterricht nicht besuchen kann, müssen meine Eltern bereits am ersten Tag meines Fernbleibens vor Unterrichtsbeginn die Schule darüber in Kenntnis setzen.
  • Bei Unfällen oder akuten Erkrankungen während der Unterrichtszeit werden meine Eltern verständigt und diese (bzw. ihre Vertreter) müssen mich abholen. Sollte dies nicht möglich sein, werde ich mit der Rettung zum Arzt oder ins Krankenhaus gebracht.
  • Infektionskrankheiten müssen meine Eltern sofort melden.
  • Sollte ich Kopfläuse haben, so müssen meine Eltern die Schule umgehend darüber in Kenntnis setzen. Erst nach erfolgreicher Behandlung und einer ärztlichen Bestätigung darf ich den Unterricht wieder besuchen.
  • Geänderte Daten (Adresse, Telefon, Sozialversicherungsnummer, Obsorge…) müssen meine Eltern unverzüglich der Schule bekannt geben.
  • Meine Eltern planen den Urlaub so, dass dafür die Tage der gesetzlichen Ferienordnung verwendet werden oder die dazu bestimmten schulautonomen Tage. (Längere Freistellungen während der Schulzeit werden nur in Ausnahmesituationen und nur einmal im Laufe der Volksschulzeit bewilligt).

 

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Ich bemühe mich, unsere Schulordnung einzuhalten. Wenn es mir einmal nicht gelingt, habe ich folgende Möglichkeiten, den Regelverstoß wieder gut zu machen:

 

  • Ich entschuldige mich in angemessener Form.
  • Ich mache den angerichteten Schaden wieder gut. Schaffe ich es nicht alleine, helfen mir meine Eltern dabei.
  • Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Regelverstößen werden meine Eltern zu einem Gespräch in die Schule bestellt.